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Stellung externer Brandschutzbeauftragten und Durchführung von Brandschutzbegehungen         

 

Wir, die Firma Harz Brandschutz, können den externen Brandschutzbeauftragten für ihr (mittelständiges) Unternehmen stellen.

Wenn Sie ihren Betrieb bezüglich Brandschutz prüfen möchten, führen wir gerne eine Brandschutzbegehung in Ihrem Betrieb

durch und geben, wenn erforderlich, Empfehlungen zur Verbesserung des Brandschutzes.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zum externen Brandschutzbeauftragten oder zur Brandschutzbegehung in Ihrem Betrieb.

                                                                       

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.                                                         

 

info@harz-bitburg.de

 

Ihre Sicherheit ist unser Ziel.

In den Sonderbauordnungen der Länder werden Brandschutzbeauftragte verlangt

(z.B. Verkaufsstättenverordnung RLP §26 „Wer eine Verkaufsstätte betreibt, hat eine

Brandschutzbeauftragte oder einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen).

Zudem kann dieser aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung notwendig werden

oder auf Verlangen des Qualitätsmanagement. Sowie durch eine Vielzahl anderer

Vorschriften z.B. Brandschutzkonzept.

Aber auch Versicherungen können einen Brandschutzbeauftragten fordern. Selbst

wenn keine Forderung der Versicherung vorliegt wird dies gerne gesehen.

 

VdS Information über die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten:

 

Selbst wenn dies nicht ausdrücklich gefordert wird, so  kann diese Brandschutzmaßnahme

dennoch im Rahmen der individuellen Risikobeurteilung durchaus positiv berücksichtigt

werden. Wie die Erfahrung zeigt, sorgt das Vorhandensein eines „Kümmerers“ vor Ort dafür,

dass Brand-schutz als notwendiger Bestandteil der Wertschöpfung in einem Betrieb gewürdigt und gelebt wird.“

 

 

 

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