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Prüfung von Feststellanlagen         

 

Wir, die Firma Harz Brandschutz, führen laut DIN 14677 und Zulassung der Hersteller die geforderten jährlichen

Wartungen und Prüfungen von Feststellanlagen und deren Erstabnahmen durch. Ebenso bieten wir die jährlichen

Prüfungen von Brandschutztüren an.

Zur Dokumentation wird ein Prüfbericht angefertigt und die Prüfung im Prüfbuch eingetragen.

Zudem führen wir auch Reparaturen oder Erneuerungen von Feststellanlagen aus.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Prüfung, Erstabnahme, 

Reparatur Ihrer Feststellanlage oder Prüfung Ihrer Brandschutztüren.                                                                                                                  

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

                        

info@harz-bitburg.de

 

Ihre Sicherheit ist unser Ziel.

 

 


Feuerschutztüren und -tore müssen grundsätzlich geschlossen bleiben.

Sofern ein längeres offenstehen aus betrieblichen Gründen notwendig ist,

dürfen sie nur mit allgemein bauaufsichtlich zugelassenen

Feststellanlagen offen gehalten werden.

Nach dem betriebsfertigen Einbau sind deren einwandfreie Funktion durch eine

Abnahmeprüfung festzustellen.

Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, in Abständen von

maximal 12 Monaten eine Prüfung sowie Wartung der Anlage durch einen

Sachkundigen vornehmen zu lassen.

 

 

 

Unsere Mitarbeiter sind autorisiert die Erstabnahme von Feststellanlagen folgender Hersteller laut Zulassung durchzuführen

 

 

 

 

 

 

 

 

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