Prüfung von Wandhydranten, Steigleitungen, Unter - Oberflurhydranten
Wir, die Firma Harz Brandschutz, führen laut DIN 14462 die jährlichen Prüfungen und Wartungen von Wandhydranten,
Steigleitungen sowie Unter-/ Oberflurhydranten durch.Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Prüfung ihrer Anlagen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Sicherheit ist unser Ziel.
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Steigleitungen trocken sind in Gebäuden festinstallierte Wasserentnahmestellen zur Brandbekämpfung. Das Wasser muss mittels Pumpen aus Hydranten in die Steigleitung eingebracht werden.
Daher sind
diese nicht zur sofortigen Brandbekämpfung geeignet, sondern dienen
ausschließlich zur Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. Steigleitungen trocken müssen laut Hersteller DIN EN 671 sowie DIN 14462 alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden, sowie in manchen Bundesländern laut Prüfverordnung für haustechnische Anlagen in bestimmten Objekten
zusätzlich alle 3 Jahre durch einen
Sachverständigen.
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Wandhydranten sind in Gebäuden festinstallierte Wasserentnahmestellen zur Brandbekämpfung. An Wandhydranten steht immer Wasser an oder steht bei Auslösung innerhalb max. 60 sec zur Verfügung.
Somit können diese
sofort ohne großen Aufwand zur Brandbekämpfung eingesetzt werden.
Diese werden in drei Kategorien unterteilt:
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Typ S nur zur
Selbsthilfe (formstabiler Schlauch)
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Typ F zur
Selbsthilfe und für die Feuerwehr (formstabiler Schlauch)
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Typ F nur für die
Feuerwehr (Faltschlauch) Wandhydranten müssen laut Hersteller DIN EN 671 sowie DIN 14462 jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden, sowie in manchen Bundesländern laut Prüfverordnung für haustechnische Anlagen in bestimmten
Objekten zusätzlich alle 3 Jahre durch einen
Sachverständigen.
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Unter-/ Oberflurhydranten dienen der Feuerwehr zur Wasserentnahme der zentralen Wasserversorgung im Brandfall.
Sie fördern je nach Typ 800
oder 1600 Liter in der Minute. Hydranten müssen laut Hersteller DIN EN 671 und DIN 14462 alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden, sowie in manchen Bundesländern laut Prüfverordnung für haustechnische Anlagen in bestimmten
Objekten zusätzlich alle 3 Jahre durch einen
Sachverständigen. |
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